Geschäftsbedingungen

Präambel

Diese allgemeinen korrigieren das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer

Aktenzeichnen: C 21328 geführt beim Stadtgericht in Prag
Handelsfirma:  EKOBAL s.r.o. (GmbH)
Sitz: Praha 4, Hráského 1906/3
Ident. Nr.: 496 16 625

und dem Käufer.

   Der Käufer ist eine juristische Person oder physische Person -  Unternehmer, welcher mit dem Verkäufer, EKOBAL, s.r.o. (GmbH) den Rahmenkaufvertrag oder Kaufvertrag für Warenverkauf aus Angebot des Verkäufers abgeschlossen hat. Die Information über die Ware und ihre Darstellung auf unseren Internetseiten sind nur informativ.  Jedes Produkt, das auf der Website www.ekobal.cz angezeigt ist, kann vom Verkäufer zurückgenommen werden.

   Mit der Unterzeichnung des Rahmenkaufvertrag oder Kaufvertrag, deren ein integraler Bestandteil diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, der Käufer bestätigt, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelesen hat und stimmt mit diesen in allen Punkten zu. Ist zwischen Beteiligten kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, dann gilt, daß  der Käufer mit der Erstellung von verbindlicher Bestellung bestätigt, dass er allgemeine Geschäftsbedingungen für die Warenlieferung  erklärte von Verkäufer akzeptiert. Die Beziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterliegen diesen Bedingungen, die auch für beide Seiten verbindlich sind. Die Bestimmungen, abweichenden von Handelsbedingungen kann man im Kaufvertrag vereinbaren.  Die abweichende Vereinbarung im Kaufvertrag haben den Vorzug vor den Handelsbedingungen.

   Der Verkäufer informiert den Käufer über diesen Bedingungen mit geeigneter Weise (z.B. mittels der Website http://www.ekobal.cz/o-nas/obchodni-a-dodaci-podminky/) und auf Antrag des Käufers über in Textform übergeben. Diese Bedingungen sind im Einklang mit dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. das bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über Verbraucherschutz, zum 1. 1. 2014 in gültiger Fassung.
Für die Beziehungen und Pflichten dieser ungelösten in allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. wenn der Käufer kein Unternehmer ist) gelten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., das bürgerliche Gesetzbuch in seiner geänderten Fassung und anderen allgemein geltenden Rechtsvorschriften (insbesonders das Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über Verbraucherschutz in seiner geänderten Fassung seit  1. 1. 2014).

  Der Verkäufer informiert den Käufer über die Änderung von Geschäftsbedingungen immer auf der Adresse http://www.ekobal.cz/o-nas/obchodni-a-dodaci-podminky/, wo auch die aktuelle Version der Geschäftsbedingungen gibt, so kann der Käufer mit ihm ohne Schwierigkeit kennenlernen. Jede neue Version der Geschäftsbedingungen tritt in Kraft mit ihrer Veröffentlichung in Adresse http://www.ekobal.cz/o-nas/obchodni-a-dodaci-podminky/  mit Ausnahme schon abgeschlossenen  Vertragsbeziehungen, wo ist die Änderung wirksam mit der Vereinbarung mit dem Käufer.

      Wenn Sie Fragen zu Geschäftsbedingungen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadressemail@ekobal.cz.

Die ausgewählte Bestimmung des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. das bürgerliche Gesetzbuch in seiner giltiger Fassung.

     § 1751

1. Vertragsbestandteil kann durch Bezugnahme auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Antragsteller zu dem Angebot oder Parteien, die bekannt sind, befestigt zu bestimmen. Die abweichende
     Bestimmungen des Vertrages, haben den Vorzug vor den Geschäftsbedingungen.

2.  Verweisen die Parteien im Angebot und in der Annahme eines Angebots auf die Geschäftsbedingungen, die sich widersprechen, ist der Vertrag trotzdem abgeschlossen mit Inhalt bestimmt im diesem Umfang, in
      welchem die Geschäftsbedingungen nicht im Widerstand sind; Es ist auch der Fall, dass die Geschäftsbedingungen dies ausschließen. Falls dies eine der Parteien unverzüglich ohne nutzloser Verzörgerung aus dem
      guten Willen,  wird kein Vertrag abgeschlossen.
3.   Wenn ein Vertrag zwischen Unternehmern abgeschlossen ist, kann man den Inhalt des Vertrages nur mit  bloßer Verweisung auf die professionelle Geschäftsbedingungen, welche von Fach- oder
       Interessenorganisationen erstellt waren bestimmen.

    § 1752

1. Wenn die Partei im im normalen Handelsverkehr mit einer größeren Zahl von Menschen die Verträge schließt, welche zur langfristigen Wiedererfüllung des gleichen Typs mit Bezug auf die Geschäftsbedingungen
    binden und entsteht aus der Verpflichtung schon bei der Verhandlung über Vertragsabschluß ein vernünftiger Bedarf an spätere Änderungen, kann man vereinbaren, daß die Partei die Geschäftsbedingungen in einem  
    vernünftigen Bereich  ändern kann. Die Vereinbarung ist gültig, wenn im voraus mindestens vereinbart war, wie die Änderung an andere Partei mitteilen, und falls die Partei das Recht zur Ablehnung der Änderung
    einstellen wird und die Verbindung aus diesem Grund in Kündigungsfrist, genügend für die Beschaffung von kleinen Erfüllungen von anderem Lieferanten, kündigen; man berücksichtigt jedoch nicht zur Vereinbarung,  
    welche mit solcher Kündigung verbindet eine besondere Verpflichtung belastend kündigende Seite.

2. Es sei denn, eine Vereinbarung über den Umfang der Änderungen in der Geschäftsbedingungen, abgesehen von den Veränderungen durch eine Änderung der Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Partei,
    die sich auf die Bedingungen induziert hatte, anzunehmen, oder auf Änderungen zu Änderung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse gebracht.

    § 1753

Die Bestimmung der Geschäftsbedingungen, die die andere Partei nicht vernünftig erwarten konnte, ins unwirksam, falls dies diese Partei ausdrücklich nicht angenommen; zur entgegengesetzter Vereinbarung wird nicht berücksichtigt. Ob es um eine Bestimmung geht, beurteilt man angesichts nicht nur zu seinem Inhalt,  sondern auch zur Art ihrer Äußerung.

2. Schließen von Kaufveträgen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Kaufverträge, die auf Grund von o.g. Verkaufsvarianten entstehen:

  1. mit Unterzeichnung des Kaufvertrags,

  2. mit Annahme der Bestellung von Käufer an Verkäufer schriftlich, per Fax oder per E-Mail durchgeführt,

  3. mit Annahme des Angebots des Verkäufers an Käufer schriftlich, per Fax oder per E-Mail durchgeführt,

Der Verkäufer wird in der Regel keine Bestellungen des Käufers akzeptiert, bei welcher die folgenden Menge  werden nicht einhalten:

  1. beim Material in Rollen (v.a. das Sortiment von Selbstklebefolie) gilt die Mindestabnahmemenge 1 Rolle und andere Abnahmen als Vielfaches von 1 Rolle. In Fällen, in denen die Mindestmenge an die gesamte Packung oder eine andere Mindestmenge gibt, ist  diese Information im Preiskatalog in der Anmerkung beim bestimmten Material angegeben,

  2. beim Material in Bögen (vor allem Sortimentsblätter), gilt die Mindestabnahmemenge 1 Blatt und die Abnahmen sind nur nach den ganzen Blättern möglich. In Fällen, in denen die Mindestmenge die gesamte Packung oder eine andere Mindestmenge liegt diese Information in der Anmerkung  beim bestimmten Material angegeben,

Der Verkäufer ist berechtigt zu prüfen, ob er die Bestellungen des Käufers auf die Ware akzeptiert, welche der Verkäufer nicht wie sein ständiger Sortiment führt.  Der Verkäufer berücksichtigt insbesonderes dazu, ob die bestellte Ware die Mindestmenge übersteigt oder der Kaufpreis der bestellten Ware übersteigt den Mindestbetrag von 10 000 EUR, - CZK ohne MwSt.

Angebot des Verkäufers

   Alle mündlichen Angebote und Vorschläge des Verkäufers werden verbindlich erst nach schriftlicher Bestätigung.

   Mit dem Preisangebot, das vom Verkäufer verarbeitet war, ist der Verkäufer nicht später als 30 Tage ab dem Tag ihrer Bekanntschaft mit dem Käufer gebunden.

   Das Preisangebot des Verkäufers ist ausschließlich auf die genaue Definition und Spezifikation von Waren, die eindeutig bestimmt ist, begrenzt. Mit Orientierungspreisinformationen für schlecht definierte Waren ist der Verkäufer nicht verbunden.

   Die Preisangebote vom Verkäufer  kommen aus Informationen und Spezifikationen des Käufers, ohne Ortskenntnisse beim Käufer, heraus. Die Bewertung der Eignung der Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers stattfindet, und das muss seitens Verkäufer schriftlich bestätigt sein. Wenn der Käufer keine Bestätigung des Verkäufers hinsichtlich der Eignung der Produkte für bestimmte Zwecke erthält, der Verkäufer für den Schaden, der durch unsachgemäß ausgewählte Produkt verursacht war, nicht entspricht.

   Für den Fall, dass die in dem erforderlichen Volumen bestellten Waren der Verkäufer nicht auf Lager hat, wird der Käufer über diese Tatsache informieren; wenn zu keiner Vereinbarung über die  Lieferung von Alternativware kommt, ist der Verkäufer berechtigt, das Angebot der Ware zu widerrufen.   

Kaufvertrag

   Der Kaufvertrag bzw. der einzelne Kaufvertrag, der auf Grund von Rahmenkaufvertrag abgeschlossen war, muss  nur schriftlich bzw. mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Käufers oder  Angebot des Verkäufers abgeschlossen sein. Ein Bestandteil jedes Vertrags ist die genaue Spezifikation der einzelnen Lieferung (Menge und Quantität der Produkte und  eventuell auch Sicherung der Bedingungen für den  Transport, Verpackung und Montage von Produkten, wenn dies der Käufer verlangen wird).

Bestellung

   Der Auftrag beinhaltet die Waren, die der Kunde aus dem Katalog zwecks des Ankaufs  ausgewählt hat. Darüber hinaus enthält die Bestellung die Informationen über das Produkt und seine Parameter, den Preis für die Waren.

   Jede Bestellung wird nach dem Senden  per E-Mail oder schriftlich dem Käufer bestätigt, wo der Kunde die Möglichkeit hat, die Genauigkeit von erfüllten Daten zu überprüfen, und wenn er in der Bestellung aus irgendeinem Grund ein Fehler findet, unverzüglich uns kontaktiert.

   Der Käufer ist vom Verkäufer über die Annahme der Bestellung per E-Mail oder schriftlich informiert.

   Alle Bestellungen gelten als verbindlich. Der Verkäufer ist  von Handelsart abhängig (namentlich der Umfang der Bestellung) und ist berechtigt, den Kunden um die Auftragsbestätigung  mit geeigneter Weise z.B. per Telefon, per E-Mail oder schriftlich zu verlangen. Falls der Käufer in diesem Fall keine Bestellung  mit erforderlichen  Weise und in bestimmter Zeit bestätigt,  hält man die Bestellung als ungültig und der Kaufvertrag als unwirksam.

Die Warenbestellungen sind an Wochentagen von 9,00 bis 16,00 Uhr. abgewickelt.

Änderungen in der Bestellung seitens des Käufers

   Alle zusätzlichen Änderungen des Kaufvertrags, der Bestellung oder Umfang der Bestellung betreffend der Qualität oder Quantität und die Ergänzung der Bestellung (inkl.  der Vollstornierung der Bestellung, die schon durch den Verkäufer bestätigt wurde) müssen schriftlich durch den Käufer und auch schrifttlich vom Verkäufer vereinbart sein, sonst sind sie unwirksam und für den Verkäufer unverbindlich.

   Angesichts zur automatischen Datenverarbeitung und Optimalisierung der Fertigung bestimmt der Verkäufer dem Käufer die einmalige Gebühr für die Bezahlung von Verwaltungskosten, die mit der Änderung/Änderungen in der Bestellung, abgestimmt mit dem Verkäfer, verbunden sind und zwar in der Höhe von 4 000,- CZK für jede einzelne Bestellung, der Käufer nimmt es zur Kenntnis und stimmt. Wenn die Ware bereits in Produktion laut der ursprünglichen Bestellung gewesen, hat der Käufer dem Verkäufer eine Stornogebühr (Abfindung) von 50% des Kaufpreises ursprünglich geforderten Waren ohne Mehrwertsteuer bezahlen, und zwar innerhalb von 5 Tagen nach der Abstimmung mit dem Verkäufer auf der schriftlichen Antrag des Käufers über die Änderung des Vertragsgegenstands. Mit der Zahlung dieser Stornogebühr wirkt sich nicht auf das Recht des Verkäufers auf Schadensersatz oder den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für den geänderten Gegenstand im Kaufvertrag (für neu angefragte Ware).

Vorbehalt -  vom Vetrag zurücktreten

Die Teilnehmer behalten sich das Recht vor, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen bis zum Zeitpunkt der Ausführung der Bestellung zurücktreten.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer als die Abfindung  30% des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) von Waren zu bezahlen.

Wenn der Verkäufer vom abgeschlossenen Vertrag  nach Zahlung der Summe seitens des Käufers abtritt, ist er verpflichtet, unverzüglich eine solche Zahlung zurückzuschicken.

Lieferbedingungen, Lagerung

   Der Verkäufer erfüllt  seine Pflicht, die Ware zu liefern mit der Unterschrift  des Käufers auf dem entsprechenden Beleg, der die Warenübernahme bestätigt (Lieferschein oder Übergabeprotokoll).  Fall der Käufer dies nicht rechtzeitig (d.H. im vereinbartem Zeitpunkt, anders zum letzten Tag der  Lieferfrist) nicht tun, in Zeitraum, wann ihm der Verkäufer ermöglicht die Handhabund mit Ware im Sitz des Verkäufers und der Käufer verletzt seine Pflicht, die Ware zu übernehmen. Laut gegenseitiger Vereinbarung der Verkäufer erfüllt seine Pflicht, die Ware zu liefern, auch die Warenlieferung an anderer schrifltlich vereinbarter  Stelle, oder im Falle vereinbarter Montage der Ware, ermöglicht die Übernahme von komplette Bestellung im vereinbarten Termin für Übergabe und Übernahme.

   Für den Fall, dass vom Verkäufer schriftlich die Lieferung von Waren, einschließlich Transportsicherung mittels Spediteur bestätigt ist, wird die Ware an den Käufer mit seiner Übergabe  dem ersten Spediteur übergeben und dem Käufer ist ermöglicht, das Recht vom Transportvertrag gegenüber dem Spediteur geltend zu machen.
Bei der Warenlieferung an den Käufer direkt vom Verkäufer mit seinen eigenen Transportmittel  als der Augenblick von Warenübernahme gilt als Übergabe der Ware dem Vertreter des Käufers und die Bestätigung des Lieferscheins.

   Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 10 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Anzeige durch den Verkäufer, dass die Ware hergestellt und zur Auslieferung bereit ist, event. einmontiert (falls die Montage vereinbart war), spätestens am Tag, der vertraglich als Tag der Lieferung oder der nächste Tag von Lieferfrist. Die Anzeige über die Möglichkeit der Warenübernahme sendet der Verkäufer per E-Mail oder per Fax.

   Wenn der Käufer zu diesem Zeitpunkt ordentlich angebotene Leistung nicht übernimmt, ist der Käufer im Verzug mit der Annahme der Waren. Wenn eine bestimmte Bestellung keine Installation enthält, der Verkäufer lagert die Waren in seinem Lagerhaus auf Kosten des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer für die Lagerung von Waren die Lagergebühr in der Höhe von 1% des Gesamtpreises der nicht abgeholten Waren ohne Mehrwertsteuer für jeden Tag der Lagerung von Waren zu bezahlen. Die Lagergebühr ist zahlbar am letzten Tag des Kalendermonats, in dem die Verpflichtung des Käufers, die auferlegt oder beibehalten Lagergebühr zu zahlen. Die Verpflichtung des Käufers, die Lagergebühr zu zahlen, hat das Recht des Verkäufers unberührt, um die Käufer benötigen, um die Strafe für einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur richtigen und rechtzeitigen gelieferte Ware in Deckung.

   Die Waren, die der Käufer nicht entnimmt, der Verkäufer lagert maximal 60 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin. Falls der Käufer im Verzug mit der Annahme von Waren für einen Zeitraum von mehr als 60 Tage, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zu liquidieren, ohne Anspruch des Käufers auf jeder Schadenersatz.  Der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung von Lagergebühr für die Lagerung von Waren bis Tag der Liquidation ist der Käufer verpflichtet, auch im Falle zu bezahlen, auch wenn die Ware anschließend gemäß dem vorstehenden Satz angeordnet sind.

   Im Falle von nicht entnommenen Waren und ihre  Liquidation hält man  die bezahlte Vorauszahlung des Kaufpreises für eine pauschale Entschädigung, die dem Verkäufer durch die Produktion von verlangten Waren, welche der Käufer nicht  entnahm, enstanden wurde und der Käufer hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung dieser Vorauszahlung  von jedem Rechtstitel (Schaden, ungerechtfertigte Bereicherung, eine Vetragsstrafe etc.).  Dadurch ist kein Recht des Verkäufers nicht berührt, vom Käufer die Bezahlung von Vertragsstraffe für die Verletzung der Pflicht (die Ware ordentlich und rechzeitig übernehmen) zu verlangen.

   Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware auch in Teillelieferungen zu liefern ud vor der bestimmten Erfüllungsfrist und der Käufer ist verpflichtet, diese Lieferung zu übernehmen.

   Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferzeiten um notwendigen Zeitraum zu verlängern, in dem die Behinderungen dauern, welche unabhängig vom Willen des Verkäufers aufgetreten ist und verhindert ihm, dass er seinen Verpflichtungen erfüllt, ob man nicht vernünftig vorausgesetzt, daß der Verkäufer dieses Hindernis und seiner Folgen abzuwendet oder überwindet, und weiter, daß in der Zeit des Entstehens der Verpflichtung dieses Hindernis dund das ist vuraussehen wird.  Über der Existenz dieser Hindernisse ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer unverzüglich ohne unnötige Verzögerung zu informieren.

   Der Verkäufer ist nicht in Verzug mit  der Erfüllung wegen Hindernisse, welche durch den Käufer entstehen. Im Falle von schwierigen Bedingungen der Lieferung / z.B. Störungen im Verkehr, Streiks, Naturkatastrophen, Störung der öffentlichen Ordnung, Mobilisierung, Embargos, Aufstände, Devisentransfersperre, Begrenzung der Energieversorgung, Feuer, technische Ausfälle, Arbeitskämpfe, Beendigung oder Unterbrechung der Produktion von Materialien usw. / welche des Vertrags betreffen, welche  dem Verkäufer oder seinen Lieferanten  beschränkt die Lieferung von Materialien für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder andere geeignete Lösungen vorzuschlagen.

Qualität, Zertifikation

   Beim Erfüllen  gesamten Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, geht der Verkäfer von gültigen Normen (ČSN) für das gegebene Produkt, der  Ware oder Dienstleistung aus.

   In Fällen, in denen für die einzelnen Produkte keine gegebene technischen und rechtlichen Normen herausgegeben sind, der Verkäufer richtet sich bei ihrer Herstellung und Lieferung  mit seinen internen Vorschriften.

   Die Leistungserklärung/Konformitätserklärung der angebotenen Waren sind auf der Website des Verkäufers (www.ekobal.cz) zur Verfügung.
   Die Zertifikate, Zeugnisse usw. ist der Verkäufer verpflichtet, nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers, im gegenseitigen Übereinkommen mit genügendem  Vorsprung vor der Auftragsvergabe dem Käufer zu beweisen.

   Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren in der gewünschten Art, der Qualität, der Menge und Lieferzeit im Vertrag vereinbart, dass die Ware als ordnungsgemäß zugestellt, zu liefern, wenn:

   1. die geschnittenen stückigen  Papierware wird im Rahmen der Abweichnung +/5 % vom Volumen (Menge) geliefert;
   2. die Folien auf der manuellen oder maschinellen Umwickelmaschine  werden mit der Toleranz  +/3 % der bestellten Länge umwickelt;
   3. die Breite (Querschnitt) der Folien in der Rolle auf der maschinellen Schneidanlage wird mit der Toleranz +/5 mm bearbeitet.
   4. die Plattenmaterialien werden auf gewünschter Abmessung auf der maschinellen Formatsäge mit der Toleranz +/2 mm auf  Länge und Breite gebildet.

   Der Käufer ist verpflichtet,  die Warenübernahme auf dem Lieferschein oder einem anderen Transportbelegen oder Ausgabenbelegen zu bestätigen. Diese Pflicht hat er auch wenn er die Einwände gegen der Ausführung der  Warenlieferung  oder Waren selbst.  Alle Vorbehalte müssen in Versandbelegen oder Ausgabebelegen einbezogen werden.

Transportart

   Den Transport von Waren in die Stelle der Bestimmung sichert und der Transportart bestimmt der Verkäufer, und zwar in der Regel durch Wahl unter folgenden Weisen:

  1. Die persönliche Abholung der Ware durch den Käufer (die Ware kann nur die vom Käufer beauftragte Person übernehmen und diese Person muss ausreichend identifiziert werden und zeigen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass),

  2. Das Senden der Ware als "Standard-Paket" und "ein wertvolles Paket" mit einem zusätzlichen Service als "Nachnahme"  bezeichnet,

  3. Das Senden der Ware auf die Nachnahme per Transportdienst,

  4. Die Warenlieferung durch den Verkäufer an die Stelle der Bestimmung mit dem Auto oder mit anderem Verkehrsmittel.

   Der Transportart von Waren bestimmt der Verkäufer, es sei denn, der Kaufvertrag nichts anderes ergibt. Im Falle, dass die Transportart wird auf Antrag des Käufers ausgehandelt, trägt der Käufer das Risiko und damit die zusätzlichen Kosten mit dieser Transportart  verbunden.   

   Im Falle der Warenlieferung gem. Buchstabe d) Abs. 1 dieses Artikels ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer folgende Transportkosten, welche laut gültiger Preisliste bestimmt ist, zu zahlen. Beim Zahlungsverzug des Käufers mit der Warenübernahme,  ist der Käufer verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen, die festgelegt wird wie folgt:

SP = 2 * m *1,2

wo

SP bedeutet die Höhe von Vertragsstrafe in CZK;

bedeutet  das Warengewicht in Kilogramm.

   Zur Verzögerung des Käufers mit der Warenübernahme gilt, wenn der  Spediteur,  der die Ware dem Käufer transportiert, den Käufer an der angegebenen Adresse nicht erreicht. Wenn (im Falle des letzten Satzes) der Spediteur liefert die Ware an eine andere Person, die auf der angegebenen Adresse dem Spediteur erklärt, dass sie in der Lage ist, die Ware an den Käufer übergibt, wird angenommen, dass die Ware an den Käufer ordnungsgemäß übergeben wurde.

   Der Ort der Warenlieferung ist der Ort der Warenübergabe dem Käufer oder dem Spediteur zum Transport in vereinbarten Ort. Sofern nichts anderes vereinbart  wird die Ware an den Sitz des Käufers geliefert.
Bei Warenlieferung an eine andere Stelle ist der Käufer verpflichtet, einen sicheren Zugang für den Transportmittel, mit welchem die Ware transportiert wird und ausreichenden Platz für die Entladung zu gewährleisten. Der Käufer ist verpflichtet, eine sichere Ausladung von Waren zu gewährleisten, und so, dass alle Waren reibungslos und ohne Unterbrechung so schnell wie möglich entladen und dabei zu keiner Verschlechterung der Qualität von Waren kommt. Im Falle seiner Abwesenheit auf der vereinbarten Adresse, ist der Käufer verpflichtet,  die Warenübernahme von bevollmächtigter Person zu sichern. Diese Person ist verpflichtet, das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie der Vollmacht dem Spediteur vorzulegen. Wenn es nicht  so passiert, ist  der Spediteur nicht verpflichtet, die Ware zu übergeben.

   Die Wartezeit an der Ladestelle geht zu Lasten des Käufers.

Verpackung von Waren

   Standardmäßig wird die Ware nur in technologisch notwendigen Verpackungen laut konkreten Art der gelieferten Ware / Stretchfolie, Schaumstoff-Pads, Kork-Pads, etc. / verpackt.

   Wenn der Käufer schriftlich andere Verpackung benötigt, einschließlich  spezieller Transportverpackung, ist diese mit dem Zuschlag und muß im voraus vom Verkäufer genehmigt werden.
Die Höhe des Zuschlags wird der Verkäufer dem Käufer spätestens am Tag vor dem Tag, in dem die Ware mit spezieller Verpackung beschaffen wird informieren.  Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die gewünschten speziellen Warenverpackung  zu sichern, aber erst dann,  wenn der Käufer dem Verkäufer schriftlich dies  bestätigt und vereinbart.

   Falls der Käufer die Verpackung nicht verlangt, eventuell  wählt er eine Nicht-Standard-Verpackungsart (also solche Verpackungsart, die dem Charakter und dem Zweck von gelieferten Ware nicht entspricht)  der Verkäufer haftet für keine Schäden beim Laden und beim Warentransport. Falls der Käufer den  Warentransport selbst sichert,  eventuell gem. der Anweisung des Käufers wird der Abfuhr durch dritte Person (Spediteur) gesichert, welche der Käufer bestimmt, kann der Verkäufer auf das Verlangen des Käufers die Hilfe dem Käufer beim Laden von Waren zu gewähren, jedoch auf das Risiko des Käufers.  In anderen Fällen sichert das Laden von Waren (verpackt in Verpackungen des Verkäufers)  der Verkäufer  auf das Verkehrsmittel auf eigene Kosten und Risiko.

   Das Entladen von Waren aus dem Transportmittel und anschließende Entladung von Waren  ist  der Käufer verpflichtet, auf seine Kosten und Risiko zu sichern.
Der Käufer ist ebenfalls verpflichtet, auf eigene Kosten und Risiko ordnungsgemäß die Situation an der Stelle von Warenentladung / z.B. Sicherung von geeignetem  Zugang, die Sicherung von Genehmigung zur Einfahrt usw. / zu sichern.

   Unbeschädigte Mehrwegverpackungen (Paletten, Boxpaletten, Rahmen, Platten) können max. 60 Tage von der Lieferung auf die Kosten des Käufers zurückgeschickt werden, die physische Lieferung zu der Lieferscheinnummer (Proforma-Rechnung), denen sie ausgeliefert wurden.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Verpackungen durch den Verkäufer nicht angenommen und werden automatisch zum Preis laut der Preisliste am Tag der Warenausgabe, zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Verpackungen in bar bezahlten  sind nicht  umkehrbar.  Die Rechnung ist vom Käufer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum  fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Preis

   Falls sich diese  allgemeine Geschäftsbedingungen zu einem bestimmten Kaufvertrag beziehen, gilt, daß  sich die Preise der gelieferten Waren nach der aktuellen Preisliste des Verkäufers im Zeitpunkt  des Sendens oder der Übergabe der Bestellung des Käufers dem Verkäufer richten, soweit schriftlich kein anderen vereinbarten Preis vereinbart.

   Falls sich diese  allgemeine Geschäftsbedingungen zu einem Rahmenkaufvertrag beziehen, gilt, daß sich die Preise der gelieferten Waren nach der aktuellen Preisliste, der im Zeitpunkt  des Abschlusses des Rahmenkaufvertrages aktuell ist, richten, soweit schriftlich kein anderen vereinbarten Preis vereinbart.

   Zum laut der Preisliste bestimmten Preis wird  die Mehrwertsteuer zugerechnet und nach den konkreten Bedingungen der Lieferung von Waren  auch die Verpackung, Warentransport an den Käufer und / oder Montage.

   Wenn der Preis von einem gültigen Preisangebot (früher arbeitete) ausgeht,  ist der Käufer verpflichtet, diese Tatsache schriftlich zu markieren, unter Angabe der Nummer des Preisangebotes auf der nachfolgenden Bestellung. Falls er dies nicht tut, wird der Preis nach der aktuellen Preisliste des Verkäufers berechnet.

   Der Kaufpreis wird im Kaufvertrag, eventuell im Angebot des Verkäufers, unter Berücksichtigung der internen Preisliste /Katalog des Verkäufers festgelegt. Der Inhalt der internen Preisliste / Katalog ist nur zu den Informationszwecken des Käufers; der Verkäufer ist verpflichtet, eine Liste der Produkte und Preise für die in der internen Preisliste/Katalog angegebenen Waren  einseitig fortlaufend zu ändern eventuell zu aktualisieren.
Der Verkäufer garantiert keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der internen Preisliste /Katalog und der Käufer ist nicht berechtigt, den Abschluss des Kaufvetrags für die Warenlieferung, welche im internen  Preisliste/Katalog angegeben ist  oder Vereinbarung des Kaufpreises für die Ware in o.g. im internen Preisliste / Katalog zu verlangen.

   Der Verkäufer ist berechtigt, den Kaufpreis für die im Rahmen des Kaufvertrages vereinbarten Waren einseitig zu ändern, und berücksichtigen die wesentliche und nachweisbare Veränderung der Preise von den Lieferanten (Hersteller), oder in Abhängigkeit von der Entwicklung der CZK Wechselkurs gegenüber Fremdwährungen. Der Verkäufer ist mit überprüfbarer Weise (z.B. per Fax, per E-Mail) verpflichtet, den Käufer über diese Änderungen mit geeigneter Weise zu informieren. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht, den Rahmenvertrag in einem Monat Kündigungsfrist, beginnend am ersten Tag des Monats nach Erhalt der Mitteilung an den Verkäufer zu beenden.

   Bei der Ausstellung einer Steuerbeleg - Rechnung, ist der Verkäufer berechtigt zu prüfen, ob er dem Käufer eine Rechnung spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Warenlieferung  oder im ausgewählten Zeitraum (d.h. die Sammelrechnung) zu senden. Die an den Käufer erstellte Rechnung ist innerhalb 14 Tagen vom Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für die bezahlte Rechnung gilt das Datum des Geldeingangs auf Konto des Verkäufers. Der Verkäufer nimmt nur die Zahlungen, welche auf von ihm bestimmte Zahlungsstellen und Bankkonten, angegeben auf dem betreffenden Geschäftsbeleg (Rechnung) gutgeschrieben wurden, an. Für einen ordnungsgemäßen Erhalt der Rechnung  hält man auch die per Email  geschickte Rechnung in PDF.

   Im Falle des Zahlungsverzuges mit der Bezahlung von Geldverpflichtungen des Käufers, der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den Verzugszins von 0,1% pro jeden Tag der Verzörgerung zu bezahlen und ein Käufer erkennt an, dass der Verkäufer im solchen Fall wird die Bestellungen, welche die Bezahlung des Kaufpreises nach der Warenlieferung nicht akzeptieren. Nach der Vereinbarung von Vertragsparteien ist es möglich, eine finanzielle Vergünstigung - Skonto zu gewähren.

   Bei Kreditkartenzahlung ist  der Verkäufer berechtigt, zum Preis der Waren z.B. die Telekommunikationsebühr für die Verbindung des Terminals mit der Zentrale  und die Gebühr für die Bearbeitung  der Transaktion bezahlt an die Bank  (d.h. Bearbeitungsgebühr) zu zurechnen. Die Höhe solcher Bearbeitungsgebühr muss jedoch in der Rechnung angegeben sein.

   Nach einer Zeit der Verzögerung des Käufers mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen ist der Verkäufer nicht in Verzug und ist berechtigt, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen.
Der Käufer verpflichtet sich, die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten und zahlen den gesamten Kaufpreis von Waren und Dienstleistungen, welche vom Verkäufer  gewährt sind, in bar oder per Banküberweisung auf das vom Verkäufer bestimmte Konto, falls nichts anders schriftlich vereinbart war.

   Der Käufer verpflichtet sich, die Lieferung rechtzeitig zu zahlen, d. h. in vereinbarter Fälligkeit in voller Höhe und ohne  Abzug.

   Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in Einzelfällen eine Anzahlung, die der Käufer verpflichtet ist,  auf Grund der Proforma-Rechnung im auf der Proforma-Rechnung angegebenen Termin zu bezahlen. Ohne  Bezahlung der Anzahlung oder des Kaufpreises ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Waren früher abzuschicken, bevor auf sein Konto der Kaufpreis der bestellten  Ware gutgeschrieben wird, respektive die Anzahlung auf solchen Kaufpreis.

   Der Anspruch des Verkäufers für die Bezahlung des Kaufpreises oder des verbleibenden Teils des Kaufpreises abzüglich der Anzahlung entsteht dem Verkäufer am Tag der Warenlieferung. Die Grundlage für die Zahlung  ist ein Steuerbeleg (Rechnung) vom Verkäufer ausgestellt, der alle gesetzlichen Erfordernisse, einschließlich  des Fälligkteitsdatums  des Kaufpreises enthält.

   Die Waren hält man für bezahlt mit dem Tag, wann der Betrag auf dem Konto des Verkäufers, oder mit dem Datum, an dem diese in bar bezahlt war. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises von Waren einschließlich event. Zubehör (gesetzlichen und vertraglichen) bleibt  Eigentum des Verkäufers, der berechtigt ist, mit ihm nach eigenem Ermessen zu behandeln (Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers, zu verkaufen oder anderweitig an einen Dritten zu übertragen, die durch den Verkäufer gelieferte Ware, welche dem Verkäufer noch nicht vollständig bezahlt wurde. Die Forderung des Verkäufers aus dem Kaufpreis für die Gegenstandsware wird dadurch fällig und  der Käufer in diesem Augenblick  verfährt dem Verkäufer die Forderung  (und der Verkäufer nimmt diese Forderung) als Dritter in Bezug auf die Zahlung des Kaufpreises für die Gegenstandsware und bis die Höhe seiner schuldigen Erfüllung gegenüber dem VerkäuferDies berührt nicht das Recht des Verkäufers vom Käufer die Zahlung von Vertragsstrafe für die Verletzung einer Verpflichtung, die Ware an Dritte zu übertragen, zu verlangen. 

   Falls der Käufer in Zahlungsverzug im Rahmen von einen oder mehrere Verträge sein, welche er beim Verkäufer bestellt hat, um mehr als 10 Tagen oder die Zahlungen gestoppt hat oder den Käufer selbst  auf sich die Insolvenzantrag gegeben hat oder der das zuständige Gericht im Insolvenzverfahren fand seinen Niedergang,  werden alle Pflichten des Käufers gegenüber dem Verkäufer mit diesem Augenblick fällig.
Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich alle aber auch nur teilweise unbezahlte Ware zurück an den Verkäufer
Der Verkäufer behält sich in diesen Fällen ebenfalls das Recht vor, die Erfüllung (Produktion)  weiteren für den Käufer gefüllten Aufträge unterbrechen oder verlängern die Lieferfrist bis zu 60 TageBei der eventuellen weiteren Bestellung vom Käufer kann dann vom Verkäufer erforderlich sein, um den vollen Kaufpreis im voraus bezahlen oder können weitere Lieferungen verweigert werden.

   Der Käufer hat kein Recht, keine früher vereinbarten Anforderungen aus jedem Grund gegen Anspruch des Verkäufers zur Zahlung des Kaufpreises / z.B. zusätzliches Verlangen von Zertifikaten für das Produkt /, falls dies vor der Auftragsvergabe nicht vereinbart wurdeEin nicht verschlossenen Reklamationsverfahren ist kein Grund zur Verzörgerung des Käufers mit der Zahlung oder zum Stoppen oder Verweigerung der Zahlung.

Einschränkung von Ersatzpflichten bei der Verantwortung des Verkäufers für verursachten Schaden

   Eventueller Schadenersatz, welcher dem Käufer in Folge der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflicht des Verkäufers entstanden ist, ist mit einem Betrag in Höhe von 30% des Kaufpreises der bestellten Ware limitiert.  Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch den Verkäufer oder dessen beauftragten Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Gefahr von Warenbeschädigung

   Die Waren werden mit dem Zeitpunkt der Warenübergabe zum Transport übergeben.  Von diesem Augenblick  trägt der Anbieter kein Risiko für Warenbeschädigung.

Schutz vertraulicher Daten

   Alle von den Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich für interne Zwecke der Gesellschaft, für Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags verwendet. Auf die Sicherheit dieser Daten ist der maximale Nachdruck gestellt und diese sind gegen Missbrauch gesichert. Der Kunde hat das  Recht, jederzeit die Löschung aus  der Kundendatenbank zu stellen. Es werden keine Daten von Dritten zur Verfügung. Eine Ausnahme von dieser Bestimmung bildet ein externes Spediteur für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports.

   Der Käufer, der einen Vertrag mit dem Verkäufer schließt,  gibt im Sinne des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg., über den Schutz von Personaldaten, die Einwilligung, ihre Daten verarbeitet und in der Geschäftsdatenbank des Verkäufers gespeichert.

   Der Käufer stimmt mit der Verarbeitung von Personaldaten durch den Verkäufer zu, und zwar zum Zweck der Verwirklichung der Rechte und Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag und für die Zwecke der Führung vom  Benutzerkonto. Er stimmt mit der Verarbeitung von Personaldaten durch den Verkäufer auch für Zwecke des  Sendens von Informationen und Geschäftsmitteilungen  dem Käufer.

   Die Personaldaten werden auf unbestimmte Zeit verarbeitet. Die Personaldaten werden elektronisch in automatisierter Weise oder in gedruckter Form nicht automatisiert verarbeitet.

GARANTIE, REKLAMATION

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien betrreffend der Rechte aus mangelhafter Leistung wird durch die allgemein verbindlichen Vorschriften geregelt (namentlich der Bestimmungen des § 1914 bis 1925 und § 2099 bis 2117 des bürgerlichen Gesetzbuchs).

Wenn der Verkäufer  dem Käufer die Gewährleistung für die Waren  gewährt ,  so wird dies immer vom seinen ordentlichen Transport, Lagerung, Handhabung,  fachlicher Montage und  Verwendung laut allgemein geltenden Vorschriften, gelieferte Dokumentation und  Anweisungen des Verkäufers bedingt.

Der Verkäufer ist  für keine  Mängel in diesen Fällen verantwortlich:

  • wenn der Mangel durch unsachgemäße Inbetriebnahme der Ware, unsachgemäße Behandlung von Waren, nicht ordnungsgemäße Wartung, unsachgemäße Lagerung oder anderer laienhaften Eingriff  verursacht werden; Für ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung  hält man insbesonders die Handhabung mit der Ware im Gegensatz zu der Dokumentation für die Waren, welche  vom Verkäufer oder vom Hersteller erstellt wurde oder oder die Handhabung in Widerstand mit diesem Vertrag oder Anweisungen des Verkäufers, oder die Handhabung im Winderstand gegen die Grundsätze ordentlicher Sorgfalt über die Ware, mit welchen der Arbeiter im Bereich der Drucktechnik ertraut sein sollte. Die Qualitätsgarantie gilt nicht für Mängel der Ware, welche  durch die Nutzung  von diesen  Materialien, Komponenten oder Zubehörteilen verursacht wurden, die nicht durch den Verkäufer oder Hersteller der Ware, oder einen autorisierten Händler geliefert wurden.
  • Der Mangelefekt, welcher als Folge von externen Ereignissen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers (z.B. Naturkatastrophen) entstanden ist.

Der Käufer ist verpflichtet, bei der Übernahme von Waren sich die Ware vom Verkäufer sorgfältig anzusehen. Die Prüfung ist so durchgeführt, um den Käufer alle Mängel, die durch eine profesionelle Kontrolle  zu ermitteln sind, festzustellen. Falls der Vertrag bestimmt die Versendung der Ware vom Verkäufer, kann die Kontrolle  bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben werden, wenn die Waren an ihren Bestimmungsort gelangen.
Die offensichtlichen Mängel der gelieferten Ware für die Erhaltung der Reklamationsrechte ist des Käufers verpflichtet, beim Verkäufer spätestens bei der Warenübernahme vom Verkäufer im Rahmen abgeleisteter Kontrolle der Ware.
 Wenn der Käufer  die Warenübernahme in den  Versanddokumenten  des Spediteurs schriftlich unterzeichnet,  der Anspruch des Käufers  für die Verantwortung wegen Mängeln bestehend in unvollständigen Lieferung, in kleineren Mengen oder  in der Versendung mit offensichtlichen Mängeln abläuft. Für die Zwecke der  allgemeinen Lieferbedingungen  als offensichtliche Mängel gelten:

  1. Mängel in Mengen
  2. Offensichtliche Mängel in den Abmessungen
  3. Offensichtliche Beschädigung der Ware

   Versteckte Mängel, ist der Käufer verpflichtet,  beim  Verkäufer  spätestens bis  Ende der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.

   Die Reklamationen werden per E-Mail an:   mail@ekobal.cz geschickt.

   Jede Reklamation des Produktes, der Ware oder der Dienstleistung müssen vom Käufer schriftlich mit Angabe des Grundes der Reklamation an die Adresse des Verkäufers ausgeübt werden, unverzüglich nach Ermittlung des Mangels.

   Der Käufer ist verpflichet, zusammen mit der Reklamation für Mängel der Ware, eventuell auf Anfrage und innerhalb der Frist vom Verkäufer bestimmt, die reklamierten Waren, einschließlich ihrer Identifizierung (Palettierungsschild)  zu unterbreiten und ermöglichen die Kontrolle  zum Zweck der Beurteilung von Reklamation.

   Es wird empfohlen, dass der Käufer bei der Reklamation die Garantiekarte oder den Lieferschein, falls er die Garantiekarte ersetzt,  unterbreitet. Eventuell die technischen und technologischen Informationen in Bezug auf die Warenreklamation des Käufers. Diese ermöglichen die Überprüfung von Berechtigkeit der Reklamation. Für den Fall, dass der Käufer  nicht fähig ist, die Garantiekarte oder den Lieferschein nachzuweisen, beweist er den Warenkauf  mit dem Beleg über die Erwerbung (z. Rechnung). Des weiteren wird empfohlen, dass die Daten aus dem Liefer- oder Garantieschein oder Beleg über den Warenerwerb, den Produktnamen anzugeben und spezifizieren die Mängel, welche er reklamiert. Der Verkäufer ist  weiter verpflichtet, in Reklamation anzugeben, welches Verfahren bei der Erledigung von Reklamation verlangt. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle eines Mangels an Ware, die Ware in den Zustand zu lassen, in dem die Mängel ermittelt wurden, für einen Zeitraum vernünftigerweise notwendig zur Überprüfung von Mängeln durch den Verkäufer.
Die Nichtgewährung der Zusammenarbeit durch den Käufer (z.B. Verhinderung oder Erschwerung von Feststellung der Ursachen)  geht zu Lasten des Käufers.

   Wenn der Käufer die Qualität der Waren mit Qualitätsprüfungen oder mit anderen  Prüfungen der physikalischen, mechanischen, chemischen oder anderen Eigenschaften durchführen wird,  ist er verpflichtet,  den Vetreter des Verkäufers im voraus zu dieser Prüfung einzuladen.

   Aufgrund der gebenen Reklamation wird  dem Käufer eine schriftliche Bestätigung davon ausstellen, wann er das Recht ausgeübt hat, was ist der Inhalt der  Reklamation und welche Weise für die Ausführung der Reklamation der Käufer verlangt; und weiter die Bestätigung über Datum und Weise der Ausführung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung über die Ausführung der Reparatur und ihre Laufzeit, eventuell eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation.

   Die Reklamation muss  einschließlich der Mängelbeseitigung innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Geltendmachung einer Reklamation ausgerichtet werden. Die einzige Ausnahme ist nur ein Zustand, wann die Waren an die fachliche Begutachtung  dem Hersteller oder einem anderen fachlichen Subjekt  geschickt werden. In diesem Fall ist die Verpflichtung des Verkäufers über seinem Verfahren den Käufer zu informieren und  der Käufer kann mit der Verlängerung der Reklamationsfrist  zustimmen. Wenn die beiden Parteien vereinbaren, die Reklamationfrist zu verlängern,  die Zeit für die Ausführung der Reklamation verschiebt sich auf Zeit laut der Vereinbarung. Falls der Käufer mit der Verlängerung der Frist nicht zustimmt, muss der Verkäufer über die Reklamation innerhalb von 30 Arbeitstagen entscheiden, auch wenn er zur Verfügung noch keine fachliche Begutachtung hat.

  Die  Ansprüche aus Mängeln ist der Verkäufer nicht verpflichtet, vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises befriedigen.

Vertragsstrafe

   Im Falle des Verzugs des Käufers mit der Bezahlung des Kaufpreises oder der Lagergebühr hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer die Bezahlung von Vertragsstrafe in Höhe von 0,05% pro Tag aus dem Kaufpreis der bestellten Ware zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch ist in diesem Fall mit der Bezahlung der Vertragsstrafe oder Verzugszinsen nicht berührt.

Falls der Käufer die Verpflichtungen verletzt:

a) die Ware ordnungsgemäß und rechtzeitig übernehmen

b) die Ware an einen Dritten im Falle, dass er dafür dem Verkäufer bisher nicht vollständig den Kaufpreis bezahlt

hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer die Bezahlung von einmaliger Vertragsstrafe in der Höhe von 40% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer zu verlangen. Mit Bezahlung der Vertragsstrafe ist der Anspruch des Verkäufers auf entstandenen Schadensersatz nicht berührt, welcher man selbstständig eintreiben kann. 

13. Schlussbestimmung

   Im Sinne des § 89 und des bürgerlichen Gerichtsordnung  gilt für alle Streitigkeiten enstandenen  zwischen Unternehmern im Zusammenhang  mit Vertragsbeziehungen,  auf welche sich diese  allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, die örtliche Zuständigkeit des entsprechenden Gerichts des Verkäufers.

Die Rechtsakte, welche zur Änderung, zum Untergang oder zur Aufhebung des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer auf die Lieferung von bestimmten Waren  erfordern die Schriftform. 

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich über jede Änderung der im Kaufvertrag festgelegt Tatsachen mitzuteilen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen kann nur durch eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geändert werden.

   Der Verkäufer und der Käufer stimmen zu, dass, falls diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf Rahmenkaufvertrag, dann die Änderung von  allgemeinen Geschäftsbedingungen kann auch wie folgt stattfinden: der Verkäufer übermittelt dem Käufer eine neue Version von allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens 14 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung mit eingeschriebenem Brief oder mit elektronischer Nachricht. Die Änderungen von allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend sowohl den neuen als auch früher gelieferten Produkte und Dienstleistungen durch den Verkäufer. Im Falle, dass der Käufer mit der vorgeschlagenen Änderung nicht zustimmt, ist der Käufer berechtigt, aus diesem Grund den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall  beträgt  die Kündigungsfrist 3 Monate nach  Zustellung der Kündigung an den Verkäufer.

   Im Falle eines Konflikts zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und einigen Bestimmungen des Vertrages,  hat der Vorzug vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen diese betreffende Bestimmung des Vertrages.

   Falls manche Bestimmung des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht unwirksam ist, gilt, dass ist voll von anderen Artikeln des gegebenen Dokumets abtrennbar. Die übrigen Bestimmungen von allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben weiterhin in voller Gültigkeit und Wirksamkeit.

   Diese allgemeine Geschäftsbedingungen gelten seit dem 1. 1. 2014.